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Erben & Vererben

Erbfolge können Sie nur bedingt regeln.

Erbablauf hingegen können und sollten Sie gestalten, z.B. durch Anordnung einer Testamentsvollstreckung.

Anfall von Erbschaftsteuer können und sollten Sie gestalten (z.B. durch Testament und Schenkung).

An dieser Stelle schließt sich unser „Beratungskreislauf“.

Die Frage der Gestaltung beim „Erben und Vererben“ begleitet Sie in allen Lebensabschnitten.

Wolf D. Oberhauser Diplom-Volkswirt

Wolf D. Oberhauser Diplom-Volkswirt

Siemensstraße 30, 63755 Alzenau
Deutschland


Telefax +49-6023-3207-79

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