Inhalt
Schwerpunkte
Selbstverständlich bieten wir Ihnen das „übliche“ Dienstleistungsspektrum
- Steuererklärungen
- Lohn- und Finanzbuchführung
- Jahresabschlüsse nach den einschlägigen Rechtsstandards
- Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren
- Betriebswirtschaftliche Beratung
Jedoch haben sich in den Jahren der beruflichen Praxis bei uns und unseren Partnern folgende Unterschiede zu Mitbewerbern entwickelt:
- Wir organisieren für Sie den Prozess der (Finanz-)Buchführung. Dies umfasst entweder Mitwirkung bei der Auswahl und Einrichtung einer für Sie geeigneten Softwarelösung oder Optimierung des arbeitsteiligen Prozessablaufes zwischen Unternehmen und Kanzlei.
- Sowohl der Finanzverwaltung, als auch der Sozialversicherung ist es in den letzten Jahren gelungen, die Fallstricke im Rahmen der Lohnabrechnung deutlich zu vermehren. Daher hat sich in unserem Netzwerk eine Gruppe von Berufsträgern herausgebildet, die sich intensiv mit dieser komplexen Materie beschäftigt, um Sie möglichst unbeschadet durch die Prüfungen der Lohnsteuer- und/oder Sozialversicherungsprüfer zu begleiten.
- Bei den Betriebsprüfungen kommen zunehmend elektronische Prüfverfahren zum Einsatz. Auf diese müssen Ihre Prozesse - bevor der Prüfer bei Ihnen erscheint - abgestimmt werden. Durch unsere permanente Beschäftigung mit Datenverarbeitungsprozessen ist das dazu notwendige „know how“ bei uns vorhanden.
- Strukturwandel und Wirtschaftskrisen sowie die bekannte „Eigenkapitalschwäche“ vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen erfordern eine Beschäftigung mit den Themen „Kreditvergabekriterien“ sowie „Sanierung und Insolvenz“, damit wir Ihnen auch dann helfen können, wenn „es einmal klemmen sollte“. Deshalb stehen im Verbund auch die entsprechenden Expertisen durch einen „Fachberater für Sanierung und Insolvenz (DStV e.V.)“ und Fortbildung im Bereich „Rating-Advisory“ zur Verfügung.
- Die Umsatzsteuer ist aus staatlicher Sicht zur mittlerweile wichtigsten Finanzierungsquelle geworden. Gleichzeitig ist sie die „europäischste“ der Steuern. Das Nebeneinander von nationalen und internationalen Regelungen, die Nutzung der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen zur „Einnahmen-Erhöhung“ verlangten und führten zu einer entsprechenden Experten-Herausbildung.
- Sollten bei einer (betriebs-)wirtschaftlichen Beratung die „Bordwerkzeuge“ nicht ausreichen, kann auf einen Fundus individueller Lösungen zurückgegriffen werden. Mit diesen kann auch Ihr Fall genau analysiert und gelöst werden.